Fischereirecht

Erteilung der Befugnis, in einem oberirdischen Gewässer Fische, Neunaugen und Krebse sowie Fluss-, Teich- und Perlmuscheln (Fische) zu hegen, zu fangen und sich anzueignen. 

Anwendungsbereich

  • Genehmigung von Tagesfischereischeinen
  • Überwachung der Fischereiaufseher
  • Fischereipachtverträge
     

Einzureichende Unterlagen

  • formloser, schriftlicher Antrag
  • weitere Unterlagen werden nach Prüfung im Einzelfall angefordert

Kontaktperson

Herr Ehlich
Sachbearbeiter
0921 / 728-773 0921 / 728-88-773 Zimmer 253 E-Mail