Gewerberecht

Für den Vollzug des § 34 c Gewerbeordnung sind seit 01.01.2020 nicht mehr die Kreisverwaltungsbehörden zuständig sondern die Industrie- und Handelskammern (IHK). Ihr Antrag auf Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger oder Baubetreuer muss daher nun bei der IHK für München und Oberbayern gestellt werden.

Alle wichtigen Informationen zum Zuständigkeitswechsel finden sich auf der Internetseite der IHK. Dort werden unter anderem Merkblätter, Checklisten, Formulierungsbeispiele und Antragsformulare bereitgestellt.

Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen, ist die IHK über die E-Mail-Adresse 
gewerbeportal@muenchen.ihk.de oder telefonisch unter der Service-Nummer 089 5116-2828erreichbar.