Kaminkehrerrecht

  • Hoheitliche Aufgaben – z. B. Feuerstättenschau: durchgeführt nur durch Bezirksschornsteinfeger
  • Nicht hoheitlichen Aufgaben – „freie“ Schornsteinfegerarbeiten –> möglich durch jeden Schornsteinfeger
  • Die Durchführung dieser Arbeiten müssen Haus- und Wohnungseigentümer selbst veranlassen
     

Anwendungsbereich

  • Duldungsanordnungen
  • Zwangskehrungen