Volksbegehren und -entscheide

Das Landratsamt ist bei Volksentscheiden für die Verteilung der zur Durchführung der Abstimmung nötigen Unterlagen an die Gemeinden und die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses auf Kreisebene zuständig.

Die Endergebnisse der Volksentscheide von 2010 und 2013 finden Sie hier:

Volksentscheide zur Änderung der Bay. Verfassung (Jahr 2013)
Volksentscheid zum Nichtraucherschutz (Jahr 2010)
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