Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen und innovativen Gestaltung der Handlungsfelder der Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 SGB VIII) und ein bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen (§ 79 SGB VIII).

Der Kinder- und Jugendhilfe im ländlichen Raum stellen sich mit dem demografischen Wandel, einer veränderten kommunalen Sozialpolitik und der Steuerung knapper Ressourcen viele bedeutsame Fragen, die es im Sinne einer zukunftsgerichteten Jugendhilfeplanung zu bearbeiten gilt.

Kontaktpersonen

Herr Wächter
Sachbearbeiter
0921 / 728-244 0921 / 728-88-244 Zimmer 38 E-Mail
Frau Yildirim
Jugendgerichtshilfe
0921 / 728-515 0921 / 728-88-515 Zimmer 38 E-Mail
Herr Fischer
Pädagogischer Fachbereichsleiter
0921 / 728-180 0921 / 728-88-180 Zimmer 148 E-Mail