Abfertigung und Kontrolle von Tiertransporten

  • Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 b des Tierschutzgesetzes für das gewerbsmäßige Handeln mit Wirbeltieren i.V.m. § 11 der Tierschutztransportverordnung für das gewerbliche Befördern von Wirbeltieren.
  • Die Antragsstellung erfolgt mit Formblatt beim Landratsamt Bayreuth


Entstehende Kosten

Die Kosten für die Erlaubniserteilung betragen 60,00 EUR zuzüglich Zustellung.