Hier finden Sie themenbezogene Formulare und Merkblätter.
Fachdienst Eingliederungshilfe
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder/Jugendliche oder bei drohender seelischer Behinderung gemäß §35a SGB VIII
- Das Jugendamt fungiert als Rehabilitationsträger, wenn die seelische Gesundheit länger als 6 Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist