Jagdrecht
Als untere Jagdbehörde betreut das Landratsamt Bayreuth neben rd. 200 Jagdgenossenschaften und Gemeinschaftsjagdrevieren auch die ca. 30 Staatsjagdreviere im Landkreis.
Wir sind z.B. verantwortlich für die turnusmäßigen Rehwild- und Rotwild-Abschussplanungen, bewilligen im Einzelfall Ausnahmen von bestimmten jagdrechtlichen Verboten und beraten die Jagdgenossenschaften bei allen Fragen zur Jagdverpachtung. Auch die Erteilung und Verlängerung von Jagd- und Falknerjagdscheinen gehört zu unseren Aufgaben.