Kommunalwahlen (Landkreiswahlen)

Bei Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen prüft das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde die Vorbereitung, Durchführung und Ermittlung des Ergebnisses der Wahlen in den kreisangehörigen Gemeinden. Für die Durchführung der Landrats- und Kreistagswahl vor Ort sind ebenfalls die Gemeinden zuständig, die Leitung dieser Wahlen und die Feststellung der Ergebnisse obliegt jedoch dem Landratsamt.

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