Sondernutzungen an Kreisstraßen

Für Sondernutzungen der Kreisstraße ist die Erlaubnis der Straßenbaubehörde einzuholen. Sondernutzungen sind Benutzungen der Kreisstraßen, welche über den normalen Gebrauch der Straße hinausgehen, wie z.B. Herstellen von Zufahrten und Zugängen außerhalb der Ortsdurchfahrten, Herstellen von Leitungen aller Art, Aufstellen von Hinweisschildern, Werbeschildern, Gerüsten, Verkaufsstände o.ä.. Für Sondernutzungen können Sondernutzungsgebühren erhoben werden.


Notwendige Unterlagen

Beschreibung der Art, Lage und technischen Ausführung der Baumaßnahme, Lageplan 1 : 1000, weitere Unterlagen nach Bedarf.


Entstehende Kosten

Für die Sondernutzung können Sondernutzungsgebühren nach Gebührensatzung erhoben werden.


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