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Sondernutzungen an Kreisstraßen
Für Sondernutzungen der Kreisstraße ist die Erlaubnis der Straßenbaubehörde einzuholen. Sondernutzungen sind Benutzungen der Kreisstraßen, welche über den normalen Gebrauch der Straße hinausgehen, wie z.B. Herstellen von Zufahrten und Zugängen außerhalb der Ortsdurchfahrten, Herstellen von Leitungen aller Art, Aufstellen von Hinweisschildern, Werbeschildern, Gerüsten, Verkaufsstände o.ä.. Für Sondernutzungen können Sondernutzungsgebühren erhoben werden.
Notwendige Unterlagen
Beschreibung der Art, Lage und technischen Ausführung der Baumaßnahme, Lageplan 1 : 1000, weitere Unterlagen nach Bedarf.
Entstehende Kosten
Für die Sondernutzung können Sondernutzungsgebühren nach Gebührensatzung erhoben werden.