Rechtsaufsicht

Das Landratsamt Bayreuth ist Rechtsaufsichtsbehörde über

  • die kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden,
  • die Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis und
  • die im Landkreis ansässigen Zweckverbände, wenn an diesen nur kreisangehörige Gemeinden beteiligt sind.

Der Sinn der staatlichen Aufsicht liegt insbesondere darin, die kommunalen Körperschaften

  • bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten, zu fördern und zu schützen,
  • die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der entsprechenden Organe zu stärken sowie
  • rechtswidriges Handeln und pflichtwidriges Unterlassen nötigenfalls zu beanstanden und zu korrigieren.

Außenstehende Dritte, insbesondere auch Bürger, haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf aufsichtliche Maßnahmen und die Beteiligung an solchen Verfahren.

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