Schulpflichtverletzungen

Schulpflichtige sind verpflichtet regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen. Die Eltern sind verpflichtet, auf den Schulbesuch ihrer minderjährigen Kinder hinzuwirken.

Wird der Schulpflicht ohne ausreichende Entschuldigung nicht nachgekommen, kann dies im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit einer Geldbuße belegt werden. Weitergehend kann das Landratsamt den Schulzwang anordnen und Schüler unter Hinzuziehung der Polizei dem Schulbesuch zuführen.

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