Jahrgangsstufen 5 bis 10

Einen Beförderungsanspruch besitzen Schüler auf dem Schulweg zu öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangstufe 10. Auch Berufsschüler mit Vollzeitunterricht an öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen besitzen einen Beförderungsanspruch. Die Beförderungspflicht besteht aber nur zur nächstgelegenen Schule und nur notwendigerweise z. B. dann, wenn die einfache Strecke des Schulweges länger als 3 km ist oder für Kinder wegen einer dauernden Behinderung.
Berechtigte Schüler erhalten auf Antrag ein 365-Euro-Ticket zur kostenfreien Nutzung des ÖPNVs im gesamten VGN-Gebiet vom Landkreis als Aufgabenträger gestellt.



Formulare und Merkblätter

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