Wird der Brandschutznachweis nicht geprüft oder bescheinigt, müssen Abweichungen mit dem Bauantrag oder gesondert beantragt werden.
Der Bauherr hat dabei das Wahlrecht, die Abweichungen durch das Landratsamt zu prüfen oder durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz bescheinigen zu lassen.
Soll die Prüfung durch das Landratsamt erfolgen, ist die Abweichung, ggf. mit entsprechenden Kompensationsmaßnahmen, zu begründen.
Soll die Prüfung durch eine Prüfsachverständigen für Brandschutz erfolgen, ist die Bescheinigung des Prüfsachverständigen über das Vorliegen der Voraussetzungen für Abweichungen - Brandschutz III beizufügen.