Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge

Antragsberechtigung:

Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste, sowie sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes können durch die Führerscheinstelle unter erleichterten Bedingungen eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge erhalten.

Die Fahrberechtigung kann für Einsatzfahrzeuge (mit Anhänger) bis 4,75 t oder bis 7,5 t erworben werden. Fahrzeuge dürfen dann im Inland (und in Österreich) nur zu Einsatz-, Ausbildungs- und Übungszwecken, sowie zur Sicherung der Einsatzbereitschaft geführt werden. Privat- und Vereinsfahrten dürfen nicht stattfinden. Eine Umschreibung in eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 kann nicht erfolgen.

Voraussetzungen

Zugehörigkeit zu einer der o.g. Organisationen
Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren
organisationsinterne spezifische (Fahr-)Ausbildung
organisationsinterne spezifische (Fahr-)Prüfung
Hinweis: Ausbilder (ausbildungsberechtigte Person) und Prüfer (Prüfperson) dürfen nicht identisch sein und werden jeweils von der Organisation selbst bestimmt bzw. auch auf die notwendigen Voraussetzungen überprüft. Während der Ausbildungs- und Prüfungsfahrt(en) gelten sie als Fahrzeugführer.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass im Original
  • Aktuell im Besitz befindlicher Führerschein im Original
  • Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung der Hilfsorganisation/Feuerwehr im Original
  • Bestätigung über die Zugehörigkeit zu der Hilfsorganisation/Feuerwehr im Original

Entstehende Kosten

19,20 Euro

Seitenanfang