Umschreibung von ausländischen Führerscheinen

1. EU- / EWR-Staaten:
Keine Umtauschpflicht solange der Führerschein gültig ist. Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE sind ab Ausstellung fünf Jahre in Deutschland gültig.

2. Staaten nach Anlage 11 zur FeV:
Eine prüfungsfreie Umschreibung ist hier nicht bei jedem Staat möglich.

3. Kein EU- oder Listenstaat:
Eine Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis ist nur möglich durch das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung. Eine Ausbildungspflicht besteht nicht.


Notwendige Unterlagen

Bitte setzen Sie sich mit der Führerscheinstelle in Verbindung, welche Unterlagen Sie benötigen, da die Erteilungsvoraussetzungen je nach Ausstellungsstaat sehr unterschiedlich sein können.

Es ist eine persönliche Vorsprache nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung notwendig.


Entstehende Kosten

Die Kosten sind je nach Art des Herkunftslandes auf der Basis der GebOSt unterschiedlich.


Formulare und Merkblätter

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