Schwertransporte – Erlaubnis (§ 29 Abs. 3 StVO)

Ziel:

Eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten und/oder Gesamtgewichte, die die zulässigen Grenzen überschreiten und/oder das Sichtfeld eingeschränkt ist.

Voraussetzung:

  • eine Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser ist nicht möglich oder es würden unzumutbare Mehrkosten entstehen
  • geeignete Straßen stehen zur Verfügung
  • die Ladung muss unteilbar sein
  • fahrzeugbezogene Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO von den Vorschriften über Abmessungen und Gewichte von Fahrzeugen muss vorliegen

Was wird benötigt:

  • fahrzeugbezogene Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
    (Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO von den Vorschriften über Abmessungen und Gewichte für Fahrzeuge oder Fahrkombinationen ist die Regierung der Oberpfalz zuständig)
  • Antrag auf Erlaubnis mit Erklärung, dass Transport auf Schiene und/oder Wasser nicht möglich ist
  • Betriebserlaubnis des Fahrzeuges bei Fahrzeugen mit Sichtfeldeinschränkung

Beantragung/Verfahrensablauf:

  • Antrag über mithilfe des Onlinedienstes „VEMAGS – Verfahrensmanagement Großraum- und Schwerverkehr“
    Eine Anleitung finden Sie hier https://www.vemags.de/registrierung/
  • Anhörung der vom Transport und der Strecke betroffenen Behörden und Stellen
  • Nach Eingang aller Stellungnahmen wird der Bescheid mit Auflagen und Bedingungen erstellt.
    Der Bescheid ist über „VEMAGS“ abrufbar

Detaillierte Informationen:

Unter folgendem Link können umfangreiche Informationen abgerufen werden:
https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/54108049660


Formulare und Merkblätter

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