Veranstaltungen im öffentlichen Straßenverkehr

Allgemeines:

Veranstaltungen auf privatem oder öffentlichem Grund, für die die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind anordnungs- und/oder. erlaubnispflichtig.

Wofür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 StVO benötigt:

Für Veranstaltungen, die neben einer Kreis-, Staats- oder Bundesstraße stattfinden

Wofür wird eine Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 StVO benötigt:

Für Veranstaltungen, die auf einer Kreis-, Staats- oder Bundesstraße stattfinden,
insbesondere bei

  • Motorsportliche Veranstaltungen (z.B. mit Kraftfahrzeugen, Rallyes, Oldtimerausfahrten)
  • Radsportliche bzw. radtouristische Veranstaltungen
  • Laufveranstaltungen
  • Wandertage
  • Festzüge
  • Märkte
  • Wallfahrten

Was wird benötigt:

Verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 StVO:

  • Schriftlicher Antrag mit Beschreibung der Veranstaltung
  • Lageplan

Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO:

  • Antrag mit Beschreibung der Veranstaltung und der Strecke sowie Angabe der Teilnehmerzahl (bei motorsportlichen Veranstaltungen ist zwingend der im Formularbereich aufgeführte Antrag zu verwenden)
  • aussagekräftiger Strecken- und Zeitplan
  • Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Haftungsfreistellungserklärung
  • Mustervereinbarung zwischen dem Straßenbaulastträger und der zuständigen Gemeinde/Stadt

Zusätzliche für motorsportliche Veranstaltungen:

  • Nachweis der Genehmigung der Ausschreibung durch den Dachverband
  • Sachverständigungsgutachten (bei Rallyes)

Beantragung/Verfahrensablauf:

  • Die Antragstellung muss mindestens 6 Wochen, bei motorsportlichen Veranstaltungen mindestens 12 Wochen erfolgen

Detaillierte Informationen:

Unter folgenden Link können umfangreiche Informationen abgerufen werden: https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/11886589496

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