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Veranstaltungen im öffentlichen Straßenverkehr
Allgemeines:
Veranstaltungen auf privatem oder öffentlichem Grund, für die die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind anordnungs- und/oder. erlaubnispflichtig.
Wofür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 StVO benötigt:
Für Veranstaltungen, die neben einer Kreis-, Staats- oder Bundesstraße stattfinden
Wofür wird eine Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 StVO benötigt:
Für Veranstaltungen, die auf einer Kreis-, Staats- oder Bundesstraße stattfinden,
insbesondere bei
- Motorsportliche Veranstaltungen (z.B. mit Kraftfahrzeugen, Rallyes, Oldtimerausfahrten)
- Radsportliche bzw. radtouristische Veranstaltungen
- Laufveranstaltungen
- Wandertage
- Festzüge
- Märkte
- Wallfahrten
Was wird benötigt:
Verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 StVO:
- Schriftlicher Antrag mit Beschreibung der Veranstaltung
- Lageplan
Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO:
- Antrag mit Beschreibung der Veranstaltung und der Strecke sowie Angabe der Teilnehmerzahl (bei motorsportlichen Veranstaltungen ist zwingend der im Formularbereich aufgeführte Antrag zu verwenden)
- aussagekräftiger Strecken- und Zeitplan
- Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Haftungsfreistellungserklärung
- Mustervereinbarung zwischen dem Straßenbaulastträger und der zuständigen Gemeinde/Stadt
Zusätzliche für motorsportliche Veranstaltungen:
- Nachweis der Genehmigung der Ausschreibung durch den Dachverband
- Sachverständigungsgutachten (bei Rallyes)
Beantragung/Verfahrensablauf:
- Die Antragstellung muss mindestens 6 Wochen, bei motorsportlichen Veranstaltungen mindestens 12 Wochen erfolgen
Detaillierte Informationen:
Unter folgenden Link können umfangreiche Informationen abgerufen werden: https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/11886589496