Behindertenbeauftragte

Ziele

  • Barrierefreie Gestaltung öffentlicher Gebäude und Flächen
  • Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung
  • Förderung der uneingeschränkten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben
     

Wer wird beraten?

Beratung von Bauherren öffentlicher Gebäude (z.B. Städte und Gemeinden des Landkreises aber auch private Bauträger) zum Thema Barrierefreiheit. Beratung von Menschen mit Behinderung zu verschiedenen Themen und Vermittlung an weiterführende Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Wie erfolgt die Beratung?

Durch eine Fachkraft, entweder telefonisch oder persönlich. Bei Fragen zur Barrierefreiheit auf Wunsch auch als Ortstermin. Bei allgemeinen Fragen ggf. in der eigenen Häuslichkeit, Beratungsangebot kostenfrei.

Kontakt

Herr Henche
Sachbearbeiter
0921 / 728-275 0921 / 728-88-275 Zimmer 109 E-Mail