Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landkreis Bayreuth ist bemüht, seine Website https://www.landkreis-bayreuth.de im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.landkreis-bayreuth.de.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Barrierefreiheit des Webauftritts des Landkreises Bayreuth unter  https://www.landkreis-bayreuth.de wurde in einem Selbsttest auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 sowie der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2.
Die Webseite unter  https://www.landkreis-bayreuth.de ist teilweise vereinbar mit der BayEGovV. Sie erfüllt zum Teil die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. Diese Website ist somit wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 teilweise vereinbar. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar
  • Bilder haben nicht alle einen passenden zugänglichen Namen
  • Manche Überschriften enthalten keinen Inhalt
  • Nicht alle Links haben einen Linktext hinterlegt
  • Nicht-barrierefreie Inhalte stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung, beispielsweise für PDF-Dokumente.

Es wird sich stets seitens der Verantwortlichen darum bemüht schnellstmöglich alle Barrieren innerhalb des Webangebots zu erkennen und beheben bzw. barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 20.06.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 20.06.2024 überprüft.
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: Selbstbewertung mit Unterstützung der Xima Media GmbH mit Hilfe der Seite bitvtest.
 

Feedback und Kontaktangaben


Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter bitv@lra-bt.bayern.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Landratsamt Bayreuth
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth
Tel. 0921/728-0
bitv@lra-bt.bayern.de
 

Durchsetzungsverfahren


Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
 

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle


Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html