Immissionsschutz
Unter Immissionsschutz versteht man den Schutz unserer Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen insbesondere durch
- Luftverunreinigung
- Lärm
- Erschütterungen
- Lichtimmissionen und Strahlen
Hauptaufgaben
- Das Landratsamt als untere Immissionsschutzbehörde hat die Aufgabe, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
- Grundlage hierfür stellt das Bundes-Immissionsschutzgesetz dar.
- Nach dem Bayerischen Immissionsschutzgesetz ist das Landratsamt zuständige Behörde für nahezu alle Anforderungen nach dem BImSchG und für viele der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen.
Insbesondere sind folgende Aufgaben zu nennen
- Genehmigung, Überwachung und Anordnungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
- Überwachung und Anordnungen bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
- Messungen und Anordnungen zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen
- Mitwirkung bei Raumordnungs-, Planfeststellungs-, Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsverfahren
- Bearbeitung von Beschwerden (insbesondere Lärm-, Rauch- und Geruchsbeschwerden)
Weiterführende Informationen
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Kontakt
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Herr Fix Umweltschutzingenieur |
0921 / 728-528 0921 / 728-88-528 Zimmer 218 E-Mail |
Zimmer 218
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Glas Sachbearbeiterin |
0921 / 728-293 0921 / 728-88-293 Zimmer 217 E-Mail |
Zimmer 217
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Sendelweck Umweltschutzingenieur |
0921 / 728-294 0921 / 728-88-294 Zimmer 218 E-Mail |
Zimmer 218
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |