Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL)
Die IE-Richtlinie wurde am 02.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt. Sie beinhaltet u. a. Anforderungen zur Überwachung bestimmter Industrieanlagen. Die betroffenen Anlagen (IE-Anlagen) werden in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) gekennzeichnet.
Ziel der IE-RL ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Für diesen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz werden die Industrieanlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sog. besten verfügbaren Techniken (BVT), herangeführt. Mit der IE-RL werden u. a. die Regelungen zu den BVT erweitert, Emissionsgrenzwerte teilweise verschärft und detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung vorgegeben.
Das Überwachungsprogramm für IE-Anlagen, der jeweilige Überwachungsbericht sowie die Genehmigungsbescheide von Neugenehmigungen oder wesentlichen Änderungen von IE-Anlagen ab dem 07.01.2013 sind im Internet zu veröffentlichen.
Kontakt
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Herr Fix Umweltschutzingenieur |
0921 / 728-528 0921 / 728-88-528 Zimmer 218 E-Mail |
Zimmer 218
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Glas Sachbearbeiterin |
0921 / 728-293 0921 / 728-88-293 Zimmer 217 E-Mail |
Zimmer 217
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Sendelweck Umweltschutzingenieur |
0921 / 728-294 0921 / 728-88-294 Zimmer 218 E-Mail |
Zimmer 218
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Dohlus Fachbereichsleiterin |
0921 / 728-785 0921 / 728-88-785 Zimmer 211 E-Mail |
Zimmer 211
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |