Kommunalrechtliche Bestimmungen
Verordnungen und Satzungen:
Landkreisordnung
Die Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LkrO) bildet die Rechtsgrundlage für das verfassungs- und verwaltungsmäßige Handeln der bayerischen Landkreise. Geregelt sind hier vor allem das Wesen und die Aufgaben des Landkreises, die Kreisorgane und ihre Hilfskräfte, der Geschäftsgang und die Landkreiswirtschaft.
Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung wird jeweils am Anfang einer Wahlperiode vom Kreistag beschlossen. Sie enthält ergänzende und auf die Besonderheiten unseres Landkreises abgestimmte Bestimmungen zur Ausgestaltung der Landkreisordnung. Wesentliche Punkte sind die Kreisorgane, ihre Aufgaben und Zuständigkeiten sowie der Ablauf von Kreistagssitzungen.
Entschädigung der Kreisräte
Die Kreisräte und alle ehrenamtliche tätigen Kreisbürger haben einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die sich nicht nur auf die Erstattung von Auslagen erstreckt, sondern auch den Aufwand an Zeit und Mühe angemessen abgelten soll.
Satzung Kreisjugendamt Bayreuth
Der Landkreis ist örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe in seinem Amtsbereich. Die Aufgaben werden durch das Kreisjugendamt wahrgenommen. Nach Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze erlässt der Landkreis eine Satzung über Verfassung und Verfahren des Jugendamtes.
Satzung Wappen und Fahne
Der Landkreis hat die Annahme eines Wappens und die Führung einer Fahne beschlossen. Die Verwendung des Wappens ist nicht ohne Genehmigung gestattet und wird durch eine Satzung geregelt.
Weiterführende Informationen
Satzung Ehrenmedaille
Im Landkreis Bayreuth gibt es eine Vielzahl von Persönlichkeiten, die sich um den Landkreis hervorragend verdient gemacht haben. Dieser Personenkreis kann mit einer Verdienstmedaille oder dem Wappenteller des Landkreises ausgezeichnet werden.