Volksbegehren, Volksentscheide

Das Landratsamt ist bei Volksentscheiden für die Verteilung der zur Durchführung der Abstimmung nötigen Unterlagen an die Gemeinden und die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses auf Kreisebene zuständig. 

Weitere Informationen zum Thema Volksbegehren und Volksentscheid bietet das Bayerische Staatsministerium des Innern auf seiner Homepage an  mehr