Straßenverkehrsrecht

Das Landratsamt Bayreuth ist als untere Straßenverkehrsbehörde für sämtliche Bundes-, Staats- und Kreisstraßen (einschließlich der Ortsdurchfahrten) im Landkreis Bayreuth zuständig.

Dienstleistungen Straßenverkehrsrecht von A bis Z