Begleitetes Fahren mit 17

Ziel

Das begleitete Fahren gibt die Möglichkeit, bereits mit 17 die Fahrerlaubnis der Klasse B und BE zu erwerben. Jedoch dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer oder mehreren erwachsenen und erfahrenen Begleitpersonen fahren.

Voraussetzungen der Begleitpersonen

  • Die Begleitpersonen müssen namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die Begleiter müssen mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (alte Klasse 3) sein.
  • Die Begleitperson darf während des Begleitens nicht unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen.
  • Die Begleitperson darf im Fahreignungsregister nur einen Punkt haben.


Beantragung

Ein Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren gestellt werden.

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular, welches entweder über die zuständige Wohnsitzgemeinde oder direkt in der Führerscheinstelle oder auch online einzureichen ist
  • Beiblatt zum Begleiteten Fahren
  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35 x 45 mm)
  • Unterschriftenblatt
  • Sehtestbescheinigung
  • Erste Hilfe
  • Kopien des Ausweises oder Reisepass für jede Begleitperson
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde des Führerscheines für jede Begleitperson (wenn der Führerschein nicht vom Landratsamt Bayreuth ausgestellt wurde)