Ausnahmen vom Mindestalter

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B beträgt 18 Jahre.
§ 74 FeV räumt den Verwaltungsbehörden jedoch einen begrenzten Ermessensspielraum ein, innerhalb dessen in begründeten Einzelfällen vom gesetzlichen Mindestalter Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können.
Die Ausnahmeregelung ist eng auszulegen und muss auf besonders gelagerte Einzel- und Härtefälle beschränkt bleiben, d. h. die für den Minderjährigen ohne die Ausnahmegenehmigung im konkreten Fall entstehenden Nachteile müssen deutlich umfangreicher oder schwerwiegender sein als die regelmäßig mit der gesetzlichen Altersgrenze für die Betroffenen verbundenen Probleme.

Notwendige Unterlagen

  • formloser Antrag mit ausführlicher Begründung, weshalb die Ausnahme erforderlich ist
  • Kopie des Ausbildungsvertrages
  • Arbeitszeitbestätigung des Antragstellers
  • Arbeitszeitbestätigung der gesetzlichen Vertreter
  • evtl. Fahrpläne (Bus oder Bahn)


Entstehende Kosten

  • Genehmigung: 100,00 Euro
  • Ablehnung: 100,00 Euro
  • Rücknahme: 50,00 Euro


bei einer evtl. Genehmigung der Ausnahme entstehen noch zusätzliche Kosten bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung für das erforderliche medizinisch-psychologische Fahrtauglichkeitsgutachten.