Ersatz eines Kartenführerscheines wegen Unbrauchbarkeit
Ein neuer Kartenführerschein wäre dann notwendig, wenn dieser beschädigt oder nicht mehr lesbar wäre sowie wenn sich Auflagen ändern sollten.
Eine Namensänderung zwecks Heirat ist nicht zwingend vorgeschrieben. Kann man die Namensänderung anhand des Ausweisdokumentes jedoch nicht nachvollziehen, so ist eine Umschreibung empfehlenswert.
Eine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle ist erforderlich.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35 x 45 mm)
- bisheriger Kartenführerschein
Auf Wunsch kann der neue Kartenführerschein zur Abholung an Ihre Wohnsitzgemeinde übersandt werden.
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Bärnreuther Sachbearbeiterin zuständig für Buchst. A, C, D, E, F, G, U, V |
0921 / 728-510 0921 / 728-88-591 Zimmer 71 E-Mail |
Zimmer 71
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Kriegl Leiterin Führerscheinstelle zuständig für Buchst. B |
0921 / 728-510 0921 / 728-88-272 Zimmer 71 E-Mail |
Zimmer 71
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Krüger Sachbearbeiter Buchst. R, S, W |
0921 / 728-510 0921 / 728-88-350 Zimmer 73 E-Mail |
Zimmer 73
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Mugrauer Sachbearbeiter zuständig für Buchst. L, M, N, O, P, Q, X, Y, Z |
0921 / 728-510 0921 / 728-88-273 Zimmer 72 E-Mail |
Zimmer 72
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Schlesinger Sachbearbeiterin zuständig für Buchst. H, I, J, K, T |
0921 / 728-510 0921 / 728-88-353 Zimmer 72 E-Mail |
Zimmer 72
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |