Ersatz eines Kartenführerscheines wegen Unbrauchbarkeit

Ein neuer Kartenführerschein wäre dann notwendig, wenn dieser beschädigt oder nicht mehr lesbar wäre sowie wenn sich Auflagen ändern sollten.
Eine Namensänderung zwecks Heirat ist nicht zwingend vorgeschrieben. Kann man die Namensänderung anhand des Ausweisdokumentes jedoch nicht nachvollziehen, so ist eine Umschreibung empfehlenswert.

Eine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle ist erforderlich.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35 x 45 mm)
  • bisheriger Kartenführerschein


Auf Wunsch kann der neue Kartenführerschein zur Abholung an Ihre Wohnsitzgemeinde übersandt werden.

Online-Dienst

Ersatzantrag

Kontakt

Frau Bärnreuther
Sachbearbeiterin zuständig für Buchst. A, C, D, E, F, G, U, V
0921 / 728-510 0921 / 728-88-591 Zimmer 71 E-Mail
Frau Kriegl
Leiterin Führerscheinstelle zuständig für Buchst. B
0921 / 728-510 0921 / 728-88-272 Zimmer 71 E-Mail
Herr Krüger
Sachbearbeiter Buchst. R, S, W
0921 / 728-510 0921 / 728-88-350 Zimmer 73 E-Mail
Herr Mugrauer
Sachbearbeiter zuständig für Buchst. L, M, N, O, P, Q, X, Y, Z
0921 / 728-510 0921 / 728-88-273 Zimmer 72 E-Mail
Frau Schlesinger
Sachbearbeiterin zuständig für Buchst. H, I, J, K, T
0921 / 728-510 0921 / 728-88-353 Zimmer 72 E-Mail