Tierische Lebensmittel
Die Veterinärfachverwaltung ist für die Überwachung der Hygiene bei der Gewinnung, Zerlegung und Verarbeitung von Fleisch, Geflügelfleisch, einschließlich Wildfleisch verantwortlich.
Die Untersuchung der Schlachttiere und des Fleisches ist in umfassenden Rechtsvorschriften gesetzlich vorgeschrieben. Die tierärztlichen Aufgaben bestehen hier in der obligatorischen Untersuchung aller Schlachttiere vor und nach dem Schlachten. Sie dienen damit nicht allein dem Schutz der Menschen vor einer Gefährdung durch Tierkrankheiten (Zoonosen), sondern auch dem Schutz vor eventuell noch im Fleisch vorhandenen Resten von Tierarzneimitteln wie z. B. Antibiotika, oder Schutz vor verbotenen Masthilfsmitteln mit synthetischen Hormonen. Nach derartigen Stoffen wird bei der Rückstandsuntersuchung regelmäßig gefahndet. Abschließend erfolgt eine generelle Beurteilung des Fleisches; nur gesundheitlich unbedenkliches Fleisch darf in Verkehr gebracht werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter allein können diese aufwendige Aufgabe personell nicht lösen. Sie bedienen sich deshalb der Mitwirkung zahlreicher anderer, eigens dafür angestellter Tierärztinnen und Tierärzte sowie Fleischkontrolleurinnen und Fleischkontrolleure.
Entsprechen die Produkte nicht den in der EU geltenden Anforderungen, erfolgt eine Zurückweisung der Ware.
Vorgaben für Direktvermarktung finden Sie hier: http://www.stmelf.bayern.de/direktvermarktung
Online-Anträge
Merkblätter
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Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) Erklärung des LebensmittelunternehmensDateigröße: 141 KB
Kontakt
Bitte wenden Sie sich telefonisch an die 0921 728-197 oder per E-Mail an veterinaerwesen@lra-bt.bayern.de