Tierschutz

  • Die Tierschutzgesetzgebung dient dem Schutz und Wohlbefinden des Tieres. Danach dürfen einem Tier nicht ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
  • Bei Hinweisen auf Tierschutzverstöße erfolgt eine Kontrolle der Tierhaltung, bei Feststellung von Missständen werden Maßnahmen zu deren Beseitigung angeordnet.
  • Bei gewerbsmäßiger Haltung, Zucht oder Umgang mit Tieren ist in der Regel eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz erforderlich.
  • Auch beim Transport oder beim Schlachten von Tieren kann im Einzelfall eine Erlaubnis oder ein Sachkundenachweis vorgeschrieben sein.

Bei Mitteilungen oder Fragen hierzu können Sie sich gerne an uns wenden.