Tierschutz
- Die Tierschutzgesetzgebung dient dem Schutz und Wohlbefinden des Tieres. Danach dürfen einem Tier nicht ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
- Bei Hinweisen auf Tierschutzverstöße erfolgt eine Kontrolle der Tierhaltung, bei Feststellung von Missständen werden Maßnahmen zu deren Beseitigung angeordnet.
- Bei gewerbsmäßiger Haltung, Zucht oder Umgang mit Tieren ist in der Regel eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz erforderlich.
- Auch beim Transport oder beim Schlachten von Tieren kann im Einzelfall eine Erlaubnis oder ein Sachkundenachweis vorgeschrieben sein.
Bei Mitteilungen oder Fragen hierzu können Sie sich gerne an uns wenden.
Online-Anträge
Formulare
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pdf Ausstellung eines Sachkundenachweises gem. Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) AntragsformularDateigröße: 92 KB -
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pdf Zulassung Transportunternehmer und Zulassung Straßentransportmittel AntragsformularDateigröße: 75 KB
Merkblätter
Kontakt
Bitte wenden Sie sich telefonisch an die 0921 728-197 oder per E-Mail an veterinaerwesen@lra-bt.bayern.de