Neuerteilung nach Entzug
Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ist Ihre Fahrerlaubnis erloschen. Sie sind somit nicht mehr berechtigt, ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Ein Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der vom Gericht festgesetzten Sperrfrist über Ihre zuständige Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Die Wohnsitzgemeinde muss immer ein behördliches Führungszeugnis beantragen.
Auskünfte über Ihre Führerscheinakte und Voraussetzungen für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis können persönlich unter Vorlage eine Personalausweises nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle eingeholt werden.
Weitere Informationen über die Neuerteilung bzw. weiteren Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.
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Merkblätter
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Bärnreuther Sachbearbeiterin zuständig für Buchst. A, C, D, E, F, G, U, V |
0921 / 728-510 0921 / 728-88-591 Zimmer 71 E-Mail |
Zimmer 71
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Kriegl Leiterin Führerscheinstelle zuständig für Buchst. B |
0921 / 728-510 0921 / 728-88-272 Zimmer 71 E-Mail |
Zimmer 71
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Krüger Sachbearbeiter Buchst. R, S, W |
0921 / 728-510 0921 / 728-88-350 Zimmer 73 E-Mail |
Zimmer 73
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Mugrauer Sachbearbeiter zuständig für Buchst. L, M, N, O, P, Q, X, Y, Z |
0921 / 728-510 0921 / 728-88-273 Zimmer 72 E-Mail |
Zimmer 72
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Schlesinger Sachbearbeiterin zuständig für Buchst. H, I, J, K, T |
0921 / 728-510 0921 / 728-88-353 Zimmer 72 E-Mail |
Zimmer 72
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |