Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Wann wird ein Fahrgastführerschein benötigt?
Einer zusätzlichen Erlaubnis bedarf es, wenn entweder ein Krankenkraftwagen oder Fahrgäste entgeltlich oder geschäftsmäßig befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist. (z. B. Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen)
Die Erlaubnis wird längstens für fünf Jahre erteilt und muss danach verlängert werden.
Hinweis
Ab 02.08.2021 wurde die Beibringung einer Ortskundeprüfung für Taxen abgeschafft. Als neue Voraussetzung wird für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr ein Nachweis der Fachkunde für das Fahrpersonal eingeführt.
Die Erbringung dieses Nachweises der Fachkunde ist aufgrund noch fehlender Ausführungsbestimmungen und festgelegter geeigneter Stellen momentan noch nicht möglich. Ein entsprechender Fahrgastführerschein wird demnach ohne Fachkundenachweis nur für drei Jahre erteilt. Der Nachweis der Fachkunde ist, sobald die Erbringung möglich ist, dann innerhalb eines Jahres zu erbringen. Die Frist wird dann vom Landratsamt Bayreuth den Inhabern mitgeteilt. Die Erteilung des Fahrgastführerscheines erfolgt mit der Auflage, dass diese wieder erlischt, wenn der Nachweis der Fachkunde nicht innerhalb der festgelegten Jahresfrist erbracht wird.
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen
- Mindestalter Vollendung des 21. Lebensjahres, bei Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr
- mindestens zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- Nachweis über Anforderung an das Sehvermögen (augenärztliches Gutachten)
- Nachweis über die geistige und körperliche Eignung (Attest eines Arztes oder Betriebsmediziner)
Bei erstmaliger Erteilung und ab 60 Jahren
Gutachten eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung. Es handelt sich hierbei um eine Leistungsdiagnostik (Stresstest, Reaktionstest, Wahrnehmungstest)
- bei Krankenkraftwagen zusätzlich ein Erste-Hilfe-Nachweis
- Nachweis der Fachkunde (neu ab 02.08.2021 – siehe vorstehenden Hinweis)
- Antragsformular, welches entweder über die zuständige Wohnsitzgemeinde oder direkt in der Führerscheinstelle oder auch online einzureichen ist.
Entstehende Kosten
- Ersterteilung: 38,80 Euro
- Verlängerung: 32,90 Euro
Online-Dienste
Formulare
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Bärnreuther Sachbearbeiterin zuständig für Buchst. A, C, D, E, F, G, U, V |
0921 / 728-510 0921 / 728-88-591 Zimmer 71 E-Mail |
Zimmer 71
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Kriegl Leiterin Führerscheinstelle zuständig für Buchst. B |
0921 / 728-510 0921 / 728-88-272 Zimmer 71 E-Mail |
Zimmer 71
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
|
Herr Krüger Sachbearbeiter Buchst. R, S, W |
0921 / 728-510 0921 / 728-88-350 Zimmer 73 E-Mail |
Zimmer 73
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Mugrauer Sachbearbeiter zuständig für Buchst. L, M, N, O, P, Q, X, Y, Z |
0921 / 728-510 0921 / 728-88-273 Zimmer 72 E-Mail |
Zimmer 72
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
|
Frau Schlesinger Sachbearbeiterin zuständig für Buchst. H, I, J, K, T |
0921 / 728-510 0921 / 728-88-353 Zimmer 72 E-Mail |
Zimmer 72
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |