Umschreibung von ausländischen Führerscheinen
1. EU- / EWR-Staaten:
Keine Umtauschpflicht solange der Führerschein gültig ist. Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE sind ab Ausstellung fünf Jahre in Deutschland gültig.
2. Staaten nach Anlage 11 zur FeV:
Eine prüfungsfreie Umschreibung ist hier nicht bei jedem Staat möglich.
3. Kein EU- oder Listenstaat:
Eine Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis ist nur möglich durch das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung. Eine Ausbildungspflicht besteht nicht.
Notwendige Unterlagen
Bitte setzen Sie sich mit der Führerscheinstelle in Verbindung, welche Unterlagen Sie benötigen, da die Erteilungsvoraussetzungen je nach Ausstellungsstaat sehr unterschiedlich sein können.
Es ist eine persönliche Vorsprache nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung notwendig.
Entstehende Kosten
Die Kosten sind je nach Art des Herkunftslandes auf der Basis der GebOSt unterschiedlich.
Merkblätter
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Bärnreuther Sachbearbeiterin zuständig für Buchst. A, C, D, E, F, G, U, V |
0921 / 728-510 0921 / 728-88-591 Zimmer 71 E-Mail |
Zimmer 71
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Kriegl Leiterin Führerscheinstelle zuständig für Buchst. B |
0921 / 728-510 0921 / 728-88-272 Zimmer 71 E-Mail |
Zimmer 71
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Krüger Sachbearbeiter Buchst. R, S, W |
0921 / 728-510 0921 / 728-88-350 Zimmer 73 E-Mail |
Zimmer 73
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Mugrauer Sachbearbeiter zuständig für Buchst. L, M, N, O, P, Q, X, Y, Z |
0921 / 728-510 0921 / 728-88-273 Zimmer 72 E-Mail |
Zimmer 72
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Schlesinger Sachbearbeiterin zuständig für Buchst. H, I, J, K, T |
0921 / 728-510 0921 / 728-88-353 Zimmer 72 E-Mail |
Zimmer 72
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |