Rote Dauerkennzeichen für Händler / Oldtimer
Für Kraftfahrzeughersteller,- händler oder –werkstätten können rote Dauerkennzeichen zur betrieblichen Verwendung beantragt werden. Der Antragsteller wird bei der Beantragung der Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen.
Fahrzeuge die mindestens 30 Jahre alt sind, können ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen. Dieses Kennzeichen kann für mehrere Oldtimerfahrzeuge verwendet werden, jedoch sind nur bestimmte Fahrten erlaubt.
Alle ausführlichen Informationen zu den roten Dauerkennzeichen finden Sie im Downloadbereich.
Notwendige Unterlagen für 06’er Händlerkennzeichen:
- Schriftlicher formloser Antrag
bei Firmen: entweder Geschäftsführer oder ein bevollmächtigter Fuhrparkleiter) - Aktuelles behördliches Führungszeugnis (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
(bei Firmen: entweder Geschäftsführer oder ein bevollmächtigter Fuhrparkleiter) - Auszug aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg direkt oder über das Internet (www.kba.de) zu beantragen
- Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- Nachweis über Stellplätze (z.B. Mietvertrag, Eigentumsnachweis)
- Versicherungsbestätigung für „rote Kennzeichen“ (evB-Nr.; 7-stelliger Code) von der Versicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer
- ggf. Vollmacht
Notwendige Unterlagen für 07’er Oldtimerkennzeichen:
- Schriftlicher formloser Antrag
- Aktuelles behördliches Führungszeugnis (bei Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg direkt beantragen)
- Vorlage der Fahrzeugpapiere
- Fahrzeuge, für die keine deutschen Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden, ist zur Klärung ein Nachweis über die Verfügungsberechtigung bzw. die Eigentumsverhältnisse vorzulegen. Als Nachweis gelten z. B.: Original-Rechnung oder Kaufvertrag
- Je Fahrzeug ist ein Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer, vorzulegen (früheres sog. § 21 c = Historisches Gutachten).
- Versicherungsbestätigung für „rote Kennzeichen“ (evB-Nr.; 7-stelliger Code) von der Versicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vom Fahrzeughalter und Bevollmächtigten
- SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer
- ggf. Vollmacht
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Formulare und Merkblätter
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Freiberger Sachbearbeiterin |
0921 / 728-500 0921 / 728-88-422 Zimmer 68 E-Mail |
Zimmer 68
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
|
Frau Hein Leiterin Zulassungsstelle |
0921 / 728-500 0921 / 728-88-266 Zimmer 68 E-Mail |
Zimmer 68
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Honig Sachbearbeiterin |
0921 / 728-500 0921 / 728-88-268 Zimmer 68 E-Mail |
Zimmer 68
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Knörrer Sachbearbeiterin |
0921 / 728-500 0921 / 728-88-263 Zimmer 68 E-Mail |
Zimmer 68
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Mann Sachbearbeiterin |
0921 / 728-500 0921 / 728-88-421 Zimmer 68 E-Mail |
Zimmer 68
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Mösinger Sachbearbeiterin |
0921 / 728-500 0921 / 728-88-267 Zimmer 68 E-Mail |
Zimmer 68
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Porkert Sachbearbeiterin |
0921 / 728-500 0921 / 728-88-264 Zimmer 68 E-Mail |
Zimmer 68
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Stadter Sachbearbeiterin |
0921 / 728-500 0921 / 728-88-269 Zimmer 68 E-Mail |
Zimmer 68
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Vogel Sachbearbeiterin |
0921 / 728-500 0921 / 728-88-424 Zimmer 68 E-Mail |
Zimmer 68
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |