Technische Änderungen

Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen haben, müssen Sie Ihre Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle berichtigen lassen.

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - nur bei Änderung von Daten, die in der Zulassungsbescheinigung Teil II angegeben sind oder wenn es sich noch um einen alten Fahrzeugbrief handelt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
  • Bei einer Aufbauartänderung – Vorlage einer neuen Versicherungsbestätigung (evB-Nr.; 7-stelliger Code)