Verlust der Fahrzeugpapiere
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheines muss auf Verlangen der Behörde eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden. Die eidesstattliche Versicherung ist entweder persönlich in der Zulassungsbehörde oder bei einem deutschen Notar abzugeben. Erst mit dieser Erklärung können Ersatzdokumente durch den Fahrzeughalter beantragt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird unmittelbar bei der Beantragung ausgefertigt.
Notwendige Unterlagen
- Gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass mit einer aktueller Meldebescheinigung Ihrer Wohnsitzgemeinde
- Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister und die aktuelle Gewerbeanmeldung
- bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweise
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) falls Zulassung vor dem 01.10.2005
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
- ggf. Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes muss auf Verlangen der Behörde eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden. Die eidesstattliche Versicherung ist entweder persönlich in der Zulassungsbehörde oder bei einem deutschen Notar abzugeben. Erst mit dieser Erklärung können Ersatzdokumente durch den Fahrzeughalter beantragt werden.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird nicht sofort ausgefertigt. Es muss die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Kraftfahrt-Bundesamt aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht werden. Nach Ablauf von 2 Wochen darf die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erst ausgefertigt und ausgehändigt werden.
Notwendige Unterlagen
- Gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass mit einer aktueller Meldebescheinigung Ihrer Wohnsitzgemeinde
- Bei Firmen Auszug aus dem Handelsregister und die aktuelle Gewerbeanmeldung
- bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweise
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
- ggf. Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung
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Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Freiberger Sachbearbeiterin |
0921 / 728-500 0921 / 728-88-422 Zimmer 68 E-Mail |
Zimmer 68
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Hein Leiterin Zulassungsstelle |
0921 / 728-500 0921 / 728-88-266 Zimmer 68 E-Mail |
Zimmer 68
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Honig Sachbearbeiterin |
0921 / 728-500 0921 / 728-88-268 Zimmer 68 E-Mail |
Zimmer 68
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Knörrer Sachbearbeiterin |
0921 / 728-500 0921 / 728-88-263 Zimmer 68 E-Mail |
Zimmer 68
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Mann Sachbearbeiterin |
0921 / 728-500 0921 / 728-88-421 Zimmer 68 E-Mail |
Zimmer 68
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Mösinger Sachbearbeiterin |
0921 / 728-500 0921 / 728-88-267 Zimmer 68 E-Mail |
Zimmer 68
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Porkert Sachbearbeiterin |
0921 / 728-500 0921 / 728-88-264 Zimmer 68 E-Mail |
Zimmer 68
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Stadter Sachbearbeiterin |
0921 / 728-500 0921 / 728-88-269 Zimmer 68 E-Mail |
Zimmer 68
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Vogel Sachbearbeiterin |
0921 / 728-500 0921 / 728-88-424 Zimmer 68 E-Mail |
Zimmer 68
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |