Schwertransporte - Ausnahmegenehmigung Ladung
Ziel
Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die aufgrund ihrer Ladung die zulässigen Abmessungen gem. der StVO nicht einhalten.
Voraussetzung
- eine Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser ist nicht oder nur unter erheblichen finanziellen oder zeitlichen Aufwand möglich
- geeignete Straße stehen zur Verfügung
- eine unteilbare Ladung ist zu befördern
- die Ladung ragt nach vorn nicht mehr als 1 m hinaus
Was wird benötigt
Antrag auf Ausnahmegenehmigung mit Erklärung, dass der Transport auf Schiene und/oder Wasser nicht möglich ist.
Beantragung/Verfahrensablauf
- Antrag mithilfe des Onlinedienstes VEMAGS – Verfahrensmanagement Großraum- und Schwerverkehr
- Anhörung der vom Transport und der Strecke betroffenen Behörden und Stellen
- Nach Eingang aller Stellungnahmen wird der Bescheid mit Auflagen und Bedingungen erstellt.
Der Bescheid ist über „VEMAGS“ abrufbar.
Detaillierte Informationen
Unter folgendem Link können umfangreiche Informationen abgerufen werden: