Schwertransporte - Ausnahmegenehmigung Ladung

Ziel

Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die aufgrund ihrer Ladung die zulässigen Abmessungen gem. der StVO nicht einhalten.

Voraussetzung

  • eine Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser ist nicht oder nur unter erheblichen finanziellen oder zeitlichen Aufwand möglich
  • geeignete Straße stehen zur Verfügung
  • eine unteilbare Ladung ist zu befördern
  • die Ladung ragt nach vorn nicht mehr als 1 m hinaus

Was wird benötigt

Antrag auf Ausnahmegenehmigung mit Erklärung, dass der Transport auf Schiene und/oder Wasser nicht möglich ist.

Beantragung/Verfahrensablauf

  • Antrag über mithilfe des Onlinedienstes „VEMAGS – Verfahrensmanagement Großraum- und Schwerverkehr“ 
    Eine Anleitung finden Sie hier: https://www.vemags.de/registrierung/
  • Anhörung der vom Transport und der Strecke betroffenen Behörden und Stellen
  • Nach Eingang aller Stellungnahmen wird der Bescheid mit Auflagen und Bedingungen erstellt.
    Der Bescheid ist über „VEMAGS“ abrufbar.