Stau- und Triebwerksanlagen
Die Errichtung und der Betrieb von Stau- und Triebwerksanlagen bedürfen wasserrechtlicher Gestattungen nach §§ 8, 14 oder 15 WHG, §§ 67, 68 WHG. Die Überwachung der gesetzlichen Anforderungen (§§ 33-35 WHG) obliegt ebenfalls dem Landratsamt.
Fragen zur Errichtung bzw. zum Betrieb einer Wasserkraftanlage richten Sie bitte an Frau Franke 0921 728-428.
Formulare
-
AwSV-Anzeigeformular nach Anlage 7 Nr. 6.1 AwSV - Betreiber Formular B (Betreiber)Dateigröße: 37 KB
-
AwSV-Anzeigeformular nach § 40_AwSV_-_BetreiberwechselDateigröße: 52 KB
-
Bohranzeige für Erdwärmesonden die nicht ins Grundwasser hineinreichen AntragsformularDateigröße: 87 KB
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Franke Sachbearbeiterin Wasserkraftanlagen, Altrechte, Schiff- und Floßfahrt, Plangenehmigungen und Planfeststellungen für Gewässerausbauten |
0921 / 728-428 0921 / 728-88-428 Zimmer 222 E-Mail |
Zimmer 222
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |