Stau- und Triebwerksanlagen
Die Errichtung und der Betrieb von Stau- und Triebwerksanlagen bedürfen wasserrechtlicher Gestattungen nach §§ 8, 14 oder 15 WHG, §§ 67, 68 WHG. Die Überwachung der gesetzlichen Anforderungen (§§ 33-35 WHG) obliegt ebenfalls dem Landratsamt.
Fragen zur Errichtung bzw. zum Betrieb einer Wasserkraftanlage richten Sie bitte an Frau Franke 0921 728-428.
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- Abwasser aus Kleinkläranlagen; Erteilung beschr. wasserrechtliche Erlaubnis
- Bauwasserhaltung; Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis
- Brauchwasser; Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis
- Erdwärmesondenanlage; wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung und Betrieb
- Grundwasserwärmepumpe; Wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb
- Trinkwasserbrunnen; Inbetriebnahme
- Lagerung von Heizöl; Anzeige einer Anlage nach § 40 AwSV
- Teichanlage; wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung und Betrieb
- Überschwemmungsgebiet; Wasserrechtliche Genehmigung für Vorhaben
Formulare
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pdf AwSV-Anzeigeformular nach Anlage 7 Nr. 6.1 AwSV - Betreiber (Formular B) Formular B (Betreiber)Dateigröße: 37 KB -
pdf AwSV-Anzeigeformular nach Anlage 7 Nr. 6.1 AwSV - JGS-Anlagen (Formular J) Formular JDateigröße: 61 KB -
pdf AwSV-Anzeigeformular nach Anlage 7 Nr. 6.1 AwSV - JGS-Anlagen (Formular J - Hinweise) Hinweise zu Formular JDateigröße: 81 KB -
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pdf AwSV-Anzeigeformular nach § 40 AwSV (Formular A - Hinweise) Hinweise zu Formular ADateigröße: 100 KB -
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pdf Bohranzeige für Erdwärmesonden die nicht ins Grundwasser hineinreichen AntragsformularDateigröße: 87 KB -
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Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Smiech Sachbearbeiterin Beschneiungsanlagen, Gewässerausbau, Plangenehmigungen und Planfeststellungen für Gewässerausbauten, Schiff- und Floßfahrt, Stau- und Triebwerksanlagen, Wassersicherstellung |
0921 / 728-428 0921 / 728-88-428 Zimmer 222 E-Mail |
Zimmer 222
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |