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Benötigte Unterlagen und Hinweise:
Übersichtsplan Maßstab 1:25.000 bzw. 1:5.000
Lageplan Maßstab 1:1.000 (Standort der Kleinkläranlage und die Einleitungsstelle sind einzuzeichnen.)
Antrag nach Art. 70 BayWG: Gutachten eines Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)
Bei Versickerung des gereinigten Abwassers ist der Nachweis über die Sickerfähigkeit (Sickertest) des Untergrundes beizulegen.
Bei Anlagen ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (z.B. Pflanzenbeet, Abwasserteich, etc.) ist eine Detailplanung beizulegen.
Für diese Dienstleistung fallen Kosten in Höhe von ca. 250,00 Euro an.
Die Unterschrift ist persönlich oder digital möglich.
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Das im vorher genannten Anwesen anfallende Schmutzwasser soll in einer Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik gereinigt werden für:
bestehend aus
Standort der Kleinkläranlage und die Einleitungsstelle sind einzuzeichnen.
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