Sprache
Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:
Die Unterlagen werden im Laufe des Antragsverfahrens hochgeladen und müssen im Falle einer notwendigen persönlichen Unterschrift nicht mehr eingereicht werden.
Datenschutzrechtliche Hinweise:
Kosten:
Unterschrift:
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.
* Sie erhalten nur ein PDF-Dokument zum ausdrucken und ausfüllen, ohne jeglichen Komfort. Das ausgefüllte Formular senden Sie an das Landratsamt Bayreuth.
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen
Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)
Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat
Hinweis:
Die Begutachtung des Vorhabens muss durch das Wasserwirtschaftsamt (nicht durch einen Privaten Sachverständigen) erfolgen. Die Zulassungsfiktion von drei Monaten findet hier keine Anwendung.
Die Errichtung von Anlagen zur Erdwärmenutzung in Wasserschutzgebieten ist durch viele Schutzgebietsverordnungen verboten. Die Begutachtung des Vorhabens muss durch das Wasserwirtschaftsamt (nicht durch einen Privaten Sachverständigen) erfolgen. Ob die Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung hier möglich ist, muss gesondert geprüft und ggf. durch eine Ausnahmegenehmigung zugelassen werden.
Bei einem im Altlastenkataster eingetragenen Grundstück muss eine Begutachtung durch das Wasserwirtschaftsamt erfolgen (nicht durch einen Privaten Sachverständigen). Ob die Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung hier möglich ist, muss gesondert geprüft werden.
Bei Bohrtiefen über 100 m Tiefe wird zusätzlich das Bergamt Nordbayern in Bayreuth und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beteiligt.
Hinweis
Das voraussichtliche Bohrprofil mit Lage des Grundwasserspiegels muss im Nachfolgenden hochgeladen werden. Hierbei sind Angaben zur Herkunft der Daten zu machen.
Sicherheitsdatenblatt in der Anlage. Die Soleflüssigkeit einschließlich der Korrosionsinhibitoren darf maximal in der Wassergefährdungsklasse 1 mit Fußnote 14 eingestuft sein.
Bitte Unbedenklichkeitsbescheinigung in der Anlage beifügen.
Wenn die Anlage nicht durch einen privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft begutachtet wird, kontaktieren Sie bitte den Fachbereich Wasserrecht im Landratsamt.
Die Fertigstellung der Erdwärmesondenanlage muss dem Landratsamt Bayreuth spätestens vier Wochen nach Abschluss der Bauarbeiten mitgeteilt werden. Hierzu ist ein Abschlussbereicht entsprechend der wasserrechtlichen Erlaubnis vorzulegen.
Der Bauherr bzw. die Bauherrin und das Bohrunternehmen verpflichten sich, nicht von den oben angegebenen Größenordnungen und Verfahrensweisen abzuweichen und garantieren, bei der Durchführung der Arbeiten die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten, um negative Beeinträchtigungen des Untergrundes und/oder des Grundwassers nachhaltig zu vermeiden.
Grundlage für die Ausführung der Arbeiten ist der "Leitfaden für die Erstellung von Erdwärmesonden", die VDI-Richtlinie 4640 "Thermische Nutzung des Untergrundes" und die einschlägigen Merkblätter des Bayer. Landesamtes für Umwelt (LfU). Bei notwendigen Abweichungen vom Bohrprogramm, wesentlichen Abweichungen von der im Antrag angegebenen Schichtenfolge bzw. den erwarteten Grundwasserverhältnissen und bei auftretenden Störungen während des Arbeitsablaufes wird das Landratsamt Bayreuth und das zuständige Wasserwirtschaftsamt unverzüglich verständigt.
Die Stilllegung der Erdwärmesonde/n und Nutzungsänderungen, z. B. Erhöhung der Heizleistung, Nutzung zu Kühlzwecken oder Austausch der Wärmepumpe bzw. des Kältemittels wird dem Landratsamt Bayreuth unaufgefordert angezeigt. Bei Eigentümerwechsel gehen alle Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer/die neue Eigentümerin über.