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  • Überschwemmungsgebiet; Wasserrechtliche Genehmigung für Vorhaben

Überschwemmungsgebiet; Wasserrechtliche Genehmigung für Vorhaben

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für ein Vorhaben in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach § 78 WHG für ein Vorhaben in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet

Hinweise
Antragsteller
Vorhaben
Ausführung
Hinweise und Unterschrift
Anlagen
Zusammen-fassung

Benötigte Unterlagen für die Einreichung:
 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten und zusammen mit diesem Antrag einzureichen:

  • Erläuterungsbericht (eingehende Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Begründung und Auswirkung auf das Gewässer)
    • Vorhabenszweck mit Beschreibung / Erläuterung des Vorhabens
      • Art, Zweck und Umfang der geplanten Maßnahme, insbesondere konstruktive Gestaltung und beabsichtigte Betriebsweise 
      • Auswirkungen auf das Gewässer 
    • Bestehende Verhältnisse und Randbedingungen 
      • Lage, relevante Höhenkoten mit Angabe in m ü. NHN 
      • Hydrologische Grundlagen (Einzugsgebiet, Hauptwerte der Abflüsse und Wasserstände jeweils bis HQ100) 
      • Hinweis: Teilweise liegen hierzu Daten am Wasserwirtschaftsamt vor (gebührenpflichtig nach UGebO 
      • Ggf. Baugrunduntersuchung (hydrogeologische und bodenkundliche Grundlagen) 
      • Bilanzierung des durch das Vorhaben verlorengehenden bzw. gewonnenen Rückhalteraum; Nachweis eines zeit-, umfangs-, und funktionsgleichen Retentionsraumausgleiches durch Berechnungen mit nachvollziehbarer Darstellung von Umfang und Lage in Tabellen und Plänen (Lageplan, Schnitte mit NN-Höhen). In den Schnitten ist der Wasserspiegel bei HQ100 bezogen auf die Grundstücke einzutragen.
      • IST- und PLAN-Situation auf dem Grundstück für ein 100-jährliches Hochwasserereignis und dessen Auswirkung (ober- und unterstromig) auf das Wohl der Allgemeinheit sowie auf Dritte in Plänen darstellen und bewerten (ggf. durch hydraulische Gutachten) 
      • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, falls diese verwendet werden
      • Darlegung einer hochwasserangepassten Bauweise (siehe Hochwasserschutzfibel Bund, online abrufbar: https://www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/Hochwasser/) und Vorlage des entsprechenden Formblattes der Kreisverwaltungsbehörde 
      • Angaben zum zeitlichen Bauablauf, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung des Hochwasserabflusses während der Bauzeit (Vorsorgemaßnahmen) 
      • Bei sensibler Nutzung (Altenheime, Kindergärten, o.ä.) und bei Industrie- und Gewerbeunternehmen: Vorlage eines Schutzkonzeptes und Schutzmaßnahmen bei Überschwemmungen
  • Übersichtslageplan, Maßstab 1:25.000
  • Detaillageplan, Maßstab in der Regel 1:2.500, ggf. auch kleiner / größer (IST- und PLAN-Situation)
  • Entwurfszeichnungen zum Vorhaben
  • Längs- und Querschnitte (der Wasserspiegel bei HQ100 ist einzutragen)
  • Plan mit Darstellung der Maßnahmen zum Retentionsraumausgleich
  • Volumenberechnung zum Retentionsraumausgleich
  • Ggf. landschaftspflegerischer Begleitplan (vorherige Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde)

Datenschutzrechtliche Hinweise:

  • Die datenschutzrechtlichen Hinweise zu dieser Dienstleistung finden Sie hier.

Kosten:
 

Die Gebühren sind abhängig von den jeweiligen Maßnahmen, zzgl. Auslagen für das  Gutachten

  • Genehmigung baulicher Anlagen nach § 78 Abs. 5 Satz 1 WHG bis zu 6 Promille der Baukosten, mindestens 100,00 Euro
  • Zulassen von Maßnahmen nach § 78a Abs. 2 Satz 1 WHG 50,00 bis 4.000,00 Euro

Unterschrift:

  • Persönlich oder digital möglich

Wichtige Hinweise:

  • Es empfiehlt sich, den Antrag von einem mit der Materie vertrauten Ingenieurbüro erstellen zu lassen.
  • Bei komplexen Vorhaben empfehlen wir eine Vorabstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg für evtl. weitere benötigte Unterlagen
  • Die notwendigen Angaben zu Überschwemmungsgebieten oder Grundlagendaten zur Wasserspiegellagenberechnung des maßgebenden 100-jährigen Hochwasserereignisses (HQ100) sind im Umweltatlas und beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt anzufordern.

Zusätzliche Informationen:

Weitere Informationen zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach § 78 WHG für ein Vorhaben in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet finden Sie hier.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

* Sie erhalten nur ein PDF-Dokument zum ausdrucken und ausfüllen, ohne jeglichen Komfort. Das ausgefüllte Formular senden Sie an das Landratsamt Bayreuth.

Antragsteller

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
2. Angaben zum Vorhaben
Allgemeine Angaben zum Eigentümer
Organisationsbezogene Daten

falls Eigentümer Juristische Person

Ihre persönlichen Daten

entweder als natürliche Eigentümer oder als Ansprechpartner bzw. Vertreter der juristischen Person

3. Beschreibung des Vorhabens

Hinweis: 
Ihr Vorhaben widerspricht § 78 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 a) WHG.

Hinweis: 
Ihr Vorhaben widerspricht § 78 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 a) WHG.

Hinweis: 

Ihr Vorhaben widerspricht § 78 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 b) WHG.

Hinweis: 
Ihr Vorhaben widerspricht § 78 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 b) WHG.

Hinweis: 
Ihr Vorhaben widerspricht § 78 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 c) WHG.

Hinweis: 
Ihr Vorhaben widerspricht § 78 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 d) WHG.

4. Auskunft zur hochwasserangepassten Ausführung
Ausführung
I. Gebäudesicherheit
II. Elektroninstallation, Heizung

Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ist verboten. Heizölverbraucheranlagen, die am 05.01.2018 in festgesetzten oder in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten vorhanden sind, sind vom Betreiber bis zum 05.01.2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten.

III. Schutz des Gebäudes
1. Bauwerk liegt über dem HQ100 Wasserstand (Primäre Strategie: Ausweichen).
2. Teile des Gebäudes liegen unter dem HQ100 Wasserstand (Sekundäre Strategie: Widerstehen)
3. Teile des Gebäudes werden planmäßig geflutet (Strategie: Nachgeben), da die Maßnahmen unter Punkt 1. oder 2. nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand realisiert werden können. Schäden sind hierbei unvermeidlich und müssen minimiert werden.
4. Vorsorgemaßnahmen, Hinweise und Unterschrift

Hinweise zur hochwasserangepassten Bauweise:

  • Die Belange des Hochwasserschutzes müssen in der Planung, in der Bauausführung und in der späteren Nutzung beachtet werden. 
  • Im konkreten Einzelfall können über die genannten Auskunftspunkte hinaus auch noch weitere Aspekte für eine hochwasserangepasste Ausführung relevant sein. Diese auf Anforderung der Kreisverwaltungsbehörde nachzuweisen und umzusetzen liegt in der Verantwortung der Unterzeichnenden. 
  • Die Einhaltung der oben genannten Anpassungen an die Hochwassersituation kann Schäden im Hochwasserfall nie gänzlich ausschließen, insbesondere gibt das 100jährliche Hochwasser keinen Wasserhöchststand an. Es kann bei extremen Ereignissen auch zu höheren Wasserspiegeln kommen. 
  • Auch das richtige Verhalten im Hochwasserfall trägt zur Vermeidung und Minimierung von Schäden bei. 
  • Jedermann ist gesetzlich nach § 5 Abs. 2 WHG verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminimierung zu treffen.
  • Eine Elementarschadensversicherung ist abgeschlossen, die für Hochwasserschäden aufkommt. Wenn nein: Das Risiko einer Hochwassergefahr und daraus resultierende Schäden sind nicht abgedeckt. 
  • Ergänzende Ausführungen zu hochwasserangepassten Bauweisen und Handlungsempfehlungen sind in der Hochwasserschutzfibel  zu finden. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Anforderungen an Gebäude, Bauweisen, Konstruktionen, Baumaterialien etc., aber auch aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen des Hochwassers (wie z. B. Dauer von Hochwasserereignissen, mögliche Vorwarnzeiten, Fließgeschwindigkeit) wird es keine Standardlösung geben, sondern immer unabhängig von der Bauweise und den Baumaterialien des Gebäudes auf die individuelle Situation angepasste Konzepte. 
  • Weitere Hinweise finden sich auch unter der Rubrik Hochwasser unter www.naturgefahren.bayern.de.
  • Über die aktuelle Hochwassersituation und über überschwemmungsgefährdete Gebiete können Sie sich auf den Internetseiten des Hochwassernachrichtendienstes (www.hnd.bayern.de) und des Informationsdienstes Überschwemmungsgefährdete Gebiete (www.iug.bayern.de) informieren. 

Anlagen
Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.
Die datenschutzrechtlichen Hinweise bzw. das Impressum finden Sie hier.

  • Abwasser aus Kleinkläranlagen; Erteilung beschr. wasserrechtliche Erlaubnis
  • Bauwasserhaltung; Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis
  • Brauchwasser; Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis
  • Erdwärmesondenanlage; wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung und Betrieb
  • Grundwasserwärmepumpe; Wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb
  • Trinkwasserbrunnen; Inbetriebnahme
  • Lagerung von Heizöl; Anzeige einer Anlage nach § 40 AwSV
  • Teichanlage; wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung und Betrieb
  • Überschwemmungsgebiet; Wasserrechtliche Genehmigung für Vorhaben

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