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Benötigte Unterlagen für die Einreichung:
Übersichtslageplan im Maßstab 1:10.000 o. 1:25.000
Lageplan im Maßstab 1:2.500 oder 1:1.000 (mit Eintrag des Sickerschachtes und der Ablaufleitungen)
Werksbezeichnung der Pumpe
Bauwerkszeichnungen zur Wasserentnahme und -einleitung
Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) für Anlagen bis max. 50 KJ/s
Datenschutzrechtliche Hinweise:
Kosten:
Unterschrift:
Wichtige Hinweise:
Zusätzliche Informationen:
Weitere Informationen zur Erlaubnis und Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe finden Sie hier.
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.
* Sie erhalten nur ein PDF-Dokument zum ausdrucken und ausfüllen, ohne jeglichen Komfort. Das ausgefüllte Formular senden Sie an das Landratsamt Bayreuth.
Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)
Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat
Hinweis:
Hinweis: Die Begutachtung des Vorhabens muss durch das Wasserwirtschaftsamt (nicht durch einen Privaten Sachverständigen) erfolgen.
Die Zulassungsfiktion von drei Monaten findet hier keine Anwendung.
Die Errichtung von Anlagen zur Erdwärmenutzung in Wasserschutzgebieten ist durch viele Schutzgebietsverordnungen verboten. Die Begutachtung des Vorhabens muss durch das Wasserwirtschaftsamt (nicht durch einen Privaten Sachverständigen) erfolgen. Ob die Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung hier möglich ist, muss gesondert geprüft und ggf. durch eine Ausnahmegenehmigung zugelassen werden.
Bei einem im Altlastenkataster eingetragenen Grundstück muss eine Begutachtung durch das Wasserwirtschaftsamt erfolgen (nicht durch einen Privaten Sachverständigen). Ob die Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung hier möglich ist, muss gesondert geprüft werden.
Wenn die Anlage nicht durch einen privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft begutachtet wird, kontaktieren Sie bitte den Fachbereich Wasser- und Bodenschutz.