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Benötigte Unterlagen für die Einreichung:
Übersichtslageplan im Maßstab 1:10.000 o. 1:25.000
Lageplan im Maßstab 1:2.500 oder 1:1.000 (mit Eintrag des Sickerschachtes und der Ablaufleitungen)
Werksbezeichnung der Pumpe
Bauwerkszeichnungen zur Wasserentnahme und -einleitung
Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) für Anlagen bis max. 50 KJ/s
Kosten:
Unterschrift:
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Hinweis:
Hinweis: Die Begutachtung des Vorhabens muss durch das Wasserwirtschaftsamt (nicht durch einen Privaten Sachverständigen) erfolgen.
Die Zulassungsfiktion von drei Monaten findet hier keine Anwendung.
Die Errichtung von Anlagen zur Erdwärmenutzung in Wasserschutzgebieten ist durch viele Schutzgebietsverordnungen verboten. Die Begutachtung des Vorhabens muss durch das Wasserwirtschaftsamt (nicht durch einen Privaten Sachverständigen) erfolgen. Ob die Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung hier möglich ist, muss gesondert geprüft und ggf. durch eine Ausnahmegenehmigung zugelassen werden.
Bei einem im Altlastenkataster eingetragenen Grundstück muss eine Begutachtung durch das Wasserwirtschaftsamt erfolgen (nicht durch einen Privaten Sachverständigen). Ob die Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung hier möglich ist, muss gesondert geprüft werden.
Wenn die Anlage nicht durch einen privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft begutachtet wird, kontaktieren Sie bitte den Fachbereich Wasser- und Bodenschutz.
Bitte unterschreiben Sie hier am Bildschirm, ggf. mit der Maus.