Geothermische Nutzung
Mit Hilfe der Wärmepumpe kann die in Erdreich, Luft und Wasser gespeicherte Wärmeenergie für Heizzwecke nutzbar gemacht werden. Die Wärmepumpe, mit der in erheblichem Umfang Primärenergie eingespart und Emissionen vermieden werden können, ist mittlerweile auch wirtschaftlich interessant. Die Auswahl einer der möglichen Wärmequellen (Erdreich, Wasser, Luft) zur thermischen Nutzung ist von den Bedingungen am jeweiligen Standort abhängig.
Wasserrechtlich relevante Energiequellen zur geothermischen Nutzung
- Erdreich als Energiequelle (Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren)
- Grundwasser und oberirdische Gewässer als Energiequelle (Wasser/Wasser-Wärmepumpe)
 
Überprüfung des Standortes
Ob sich Ihr Standort für Ihr Vorhaben eignet können Sie ganz einfach selbst in der Standortauskunft unter dem Link UmweltAtlas (bayern.de) ermitteln.
Wasserrechtliches Verfahren
Für die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens sind die Antrags- und Planunterlagen zum geplanten Vorhaben in digitaler Form sowie in zweifacher Ausfertigung in Papierform beim Landratsamt Bayreuth (FB 43 – Wasserrecht) einzureichen. Die Planunterlagen müssen ein Gutachten im wasserrechtlichen Verfahren gem. Art. 15 i. V. m Art. 70 BayWG eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) enthalten.
Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft finden sie unter dem Link des Landesamtes für Umwelt aufgelistet:
www.lfu.bayern.de/wasser/sachverstaendige_wasserrecht/psw/index.htm
 
                        
                            
                                    
                                        Weiterführende Links des Landesamtes für Umwelt
                                    
                                
                        
                        
    
    
    
        
    
    
    
    
        
    
                    
                    
                
                        
                            
                                    
                                        Formulare
                                    
                                
                        
                        
    
    
    
        
    
    
    
    
        
    
                    
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                            pdf Bohranzeige für Erdwärmesonden die nicht ins Grundwasser hineinreichen AntragsformularDateigröße: 87 KB
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                    | Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
| Frau  Barthelmann Sachbearbeiterin Anlagen in an, über und unter oberirdischen Gewässern, Bauwasserhaltung, Bohranzeigen, Geothermische Nutzung, Gewässerbenutzungen, Gewässerrandstreifen und -unterhalt, Gewässerverunreinigungen, Wasserrahmenrichtlinie | 0921 / 728-460 0921 / 728-88-460 Zimmer 232 E-Mail | Zimmer 232
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