Gewässerbenutzungen

Die Benutzung eines Gewässers bedarf grundsätzlich einer vorherigen wasserrechtlichen Zulassung durch die Wasserrechtsbehörde. Das Wasserhaushaltsgesetz definiert hierbei unterschiedliche Gewässerbenutzungen. 

Die wichtigsten Benutzungstatbestände mit Beispielen werden im Folgenden dargestellt (vgl. § 9 WHG): 

BenutzungstatbestandBeispiele
Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern

Entnehmen von Wasser mittels Pumpe oder Abschöpfen aus einem Bach

Ableiten von Wasser über ein Rohr, einen Graben oder Kanal aus einem Fluss

Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern

Aufstauen durch Staubretter, Staumauern, Stauwehr oder Dämme

Absenken durch das Aufweiten eines Grabens durch Abflachen der Ufer

Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer

Einbringen von Erdwärmesonden in das Grundwasser, 

Trockenhalten einer Baugrube durch das Einbringen von Spundwänden, Verschalungen, Wannen etc. 

Einleiten von Wasser in einen Bach oder Graben

Entnehmen und Ableiten von GrundwasserGartenbrunnen, Bauwasserhaltung, Fassen einer Quelle mit einem Rohr oder Graben