Gewässerausbau

Unter Gewässerausbau versteht man die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Die dauerhafte Veränderung ist hierbei das Wesensmerkmal des Ausbaus. Hierdurch grenzt sich der Gewässerausbau vom Gewässerunterhalt ab.

Beispiele für die Umgestaltung sind Renaturierungsmaßnahmen, Verlegungen, Verrohrungen oder Uferabgrabungen. Ob eine Umgestaltung wesentlich ist, muss vorab wasserwirtschaftlich geklärt werden.

Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, stehen dem Gewässerausbau gleich. Dazu gehören z.B. Hochwasserschutzdeiche und -mauern, aber auch Hochwasserrückhaltebecken, wenn mit deren Errichtung z. B. eine wesentliche Umgestaltung eines Fließgewässers verbunden ist.

Gewässerausbaumaßnahmen sind gestattungspflichtig und bedürfen einer Planfeststellung oder einer Plangenehmigung durch das Landratsamt.

Verfahrensablauf

Die Erteilung einer Planfeststellung oder einer Plangenehmigung ist beim Landratsamt mit der Vorlage von Planunterlagen nach der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren zu beantragen.

Bitte setzen Sie sich vor der Antragstellung mit uns in Verbindung und stimmen Sie die Planunterlagen ggf. mit dem Wasserwirtschaftsamt Hof und der Fachberatung für Fischerei beim Bezirk Oberfranken ab.