Trinkwassereinzugsgebiete

Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV)

Die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) setzt den, in den Artikeln 7 und 8 der Neufassung der europäischen Trinkwasserrichtlinie (EU-TWRL) verankerten risikobasierten Ansatz für die Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung in nationales Recht um.

Der Betreiber einer Wassergewinnungsanlage hat sein Einzugsgebiet zu bestimmen und die dortigen Nutzungen risikobasiert zu bewerten.

Der risikobasierte Ansatz umfasst die Beschreibung der Einzugsgebiete von Trinkwassergewinnungsanlagen, die Bestimmung von Gefährdungen im Einzugsgebiet, eine Risikobewertung sowie die Festlegung und Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen zur Beherrschung der durch die Gefährdungen verursachten Risiken im Einzugsgebiet.

In Abstimmung mit der zuständigen Behörde werden anschließend Gegenmaßnahmen festgelegt, um den Risiken zu begegnen.