Vorsorge

Vorsorgevollmacht 

  • Durch Krankheit oder Unfall kann der Fall eintreten, dass Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
  • Ehepartner oder sonstige Angehörige sind nicht automatisch dazu berechtigt, die rechtliche Vertretung zu übernehmen. Dafür ist eine Vorsorgevollmacht erforderlich.
  • Seit dem 01.01.2023 kann der Ehepartner / eingetragene Lebenspartner in Notfällen nach Prüfung Entscheidungen in der Gesundheitssorge treffen, jedoch nur für maximal 6 Monate. 
  • Damit Ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall gültig ist und anerkannt wird, ist einiges zu beachten. Bei dem Erstellen Ihrer Vorsorgevollmacht beraten wir Sie gerne. Die Beratung ist kostenlos.
  • Darüber hinaus können Sie bei uns Ihre Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen lassen. Zum Beispiel bei Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken und Immobilien ist dies Voraussetzung. Die Kosten betragen 10 €.
     

Betreuungsverfügung

  • Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer im Betreuungsfall zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll oder wer ausgeschlossen werden soll. 
  • Derjenige kann nicht mit der Betreuungsverfügung handeln, sondern muss durch das Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt werden.
     

Patientenverfügung

  • Sie erhalten bei uns Formulare zur Patientenverfügung. Bei weiterführenden, medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an den Hospizverein Bayreuth.