Ausfuhrkennzeichen, Zollkennzeichen

Wird ein Fahrzeug ins Ausland dauerhaft verbracht ist dafür ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.


Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Versicherungsbescheinigung gem. § 19 Abs. 1 und Anl. 11 Nr. 3 FZV (gelb)
  • Internationale Versicherungskarte für Kraftfahrzeugverkehr (grün)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
    - ggf. Bericht der gültigen Sicherheitsprüfung
  • SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer (link ??)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vom Fahrzeughalter und Bevollmächtigten
    - bei Firmen zusätzlich Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung mit Vollmacht und Ausweis der
    verantwortlichen unterschriftberechtigten Person
    - bei GbR/Vereinigung Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertag und Zusatzvollmacht der GbR
  • ggf. Vollmacht

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