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Ausfuhrkennzeichen, Zollkennzeichen
Wird ein Fahrzeug ins Ausland dauerhaft verbracht ist dafür ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbescheinigung gem. § 19 Abs. 1 und Anl. 11 Nr. 3 FZV (gelb)
- Internationale Versicherungskarte für Kraftfahrzeugverkehr (grün)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
- ggf. Bericht der gültigen Sicherheitsprüfung - SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer (link ??)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vom Fahrzeughalter und Bevollmächtigten
- bei Firmen zusätzlich Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung mit Vollmacht und Ausweis der
verantwortlichen unterschriftberechtigten Person
- bei GbR/Vereinigung Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertag und Zusatzvollmacht der GbR - ggf. Vollmacht
Online-Dienste
- Online-Terminvergabe
- Wunschkennzeichenreservierung
- Kfz-Zulassung ohne Behördengang (Fahrzeugzulassung, Fahrzeugabmeldung, Fahrzeugwiederzulassung)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Bestellung einer Feinstaubplakette
- Vollmacht für die Zulassung eines Kfz