Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen werden zugeteilt für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten befristet für bis zu 5 Tagen. Das Fahrzeug muss bei der Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens bereits abgemeldet sein.
Das Landratsamt Bayreuth ist zuständig, wenn der Hauptwohnsitz des Antragstellers oder der Standort des Fahrzeuges im Landkreis Bayreuth liegt.


Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil (Fahrzeugschein) oder
    Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder
    EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) oder
    Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Straßenverkehr gem. §21 StVZO oder §13 EG-FGV oder
    Datenbestätigung des Herstellers

  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht)**
    ggf. Bericht der gültigen Sicherheitsprüfung

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vom Fahrzeughalter und Bevollmächtigten
    - bei Firmen zusätzlich Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung mit Vollmacht und Ausweis der verantwortlichen unterschriftberechtigten Person
    - bei GbR/Vereinigung Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertag und Zusatzvollmacht der GbR

  • Versicherungsbestätigung (evB-Nr; 7-stelliger Code) von der Versicherung
  • ggf. Vollmacht

Bei der Beantragung von Kurzzeitkennzeichen sind Kopien der Dokumente ausreichend.
** sollte keine gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung über die Laufzeit des Kurzzeitkennzeichens vorhanden sein wird eine Begrenzung der Fahrten in den Kurzzeitfahrzeugschein eingetragen.

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