Veräußerung eines Fahrzeuges

Gemäß § 27 Abs. 3 StVZO ist der Verkauf des Fahrzeuges der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Keine persönliche Vorsprache erforderlich.


Notwendige Unterlagen

  • Kopie des Kaufvertrages bzw. Veräußerungsanzeige
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